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ArbG Mainz, 26.08.2009 - 1 Ca 2386/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 26.08.2009 - 1 Ca 2386/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 9 Sa 66/10
- BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 452/10
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 9 Sa 66/10
Kinderbezogene Besitzstandszulage nach § 11 Abs 1 TVÜ-L - Wahrung der …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 26.08.2009, Az. 1 Ca 2386/08, wird zurückgewiesen.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des unstreitigen Sachverhalts sowie des streitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 26.08.2009, Az.: 1 Ca 2386/08 (Bl. 77 ff. d. A.).
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 26.08.2009, Az. 1 Ca 2386/08, teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.